Urheberrechtsverletzung: Rechts das Original, links der geklaute Text
Urheberrechtsverletzung: Rechts das Original, links der geklaute Text

Es war reiner Zufall, dass ich eine Urheberrechtsverletzung durch einen Immobilienmakler in München bemerkte. Keine Ahnung, wie lange er den Text von mir schon nutzt – ohne Erlaubnis, ohne Quellenangabe, ohne Namensnennung, ohne Bezahlung. Die erste Rechnung hat er nicht angenommen. Jetzt geht’s weiter.

Ich überprüfe nicht ständig, ob meine Online-Texte von irgendwem geklaut werden oder nicht. Aber Ende Dezember ergab es sich, dass ich einen Artikelauszug von mir plötzlich auf einer Immobilienmaklerseite aus München wieder fand. Und das kam so: Ein Kunde will sehr viele Texte von mir zweitverwerten. Bevor ich sie ihm schicke, überprüfe ich sie nochmals: Sind die Daten noch aktuell? Außerdem nehme ich die Zitate der Gesprächspartner raus, denn sie wollen im neuen Umfeld nicht unbedingt werden.

Da der neue Kunde die Texte ins Internet stellt, ist ihm daran gelegen, dass sie dort nicht schon stehen. Denn das kann negative Auswirkungen auf Suchmaschinen haben. Heißt: Ich verwerte bei ihm eigentlich nur Print-Texte ein zweites Mal. Manchmal hat der vorherige Kunde aber meinen Artikel ins Netz gestellt, obwohl er eigentlich Print macht. Beispielsweise hat 2008 der Südkurier den Text zum Thema Eigentumswohnungen auch ins Netz gestellt.

Urheberrechtsverletzung: Zwei Fundstellen für meinen Text

Um zu vermeiden, dass es zu ungewünschten Dopplungen im Netz kommt, gebe ich darum immer Textauszüge bei Google ein und schaue, ob meine Artikel schon im Netz stehen. In diesem Fall müssen sie für den neuen Kunden etwas umgeschrieben werden. Bei besagtem Text zu den Eigentumswohnungen fand ich erstaunlicherweise zwei Fundstellen. Eine eben vom Südkurier, eine bei einem Makler. Immobilienjournalismus ist also nicht nur für den eigentlichen Kunden interessant. Der Makler hat zwar nur die ersten zwei Absätze geklaut, aber immerhin das Zitat meines Gesprächspartners mit übernommen. Der weiß vermutlich gar nicht, dass er auf dieser Seite zitiert wird, und wahrscheinlich fände er das auch nicht besonders lustig.

Weil es nur zwei Absätze waren, dachte ich zuerst, och nee, lohnt sich ja eh nicht. Dann habe ich in die „Vertragsbedingungen und Honorare 2013“ vom DJV geschaut, und festgestellt, dass ein Text > 1.000 Zeichen online 120 Euro wert ist. Da ich als Urheber nicht genannt werde, verdoppelt sich die Summe auf 240 Euro. Und irgendwie geht es ja auch ums Prinzip: Der Makler könnte seine schönen Online-Texte einfach bei mir oder einem Kollegen in Auftrag geben, statt sie zu klauen.

Urheberrechtsverletzung: Rechnung geschrieben

Also habe ich eine Rechnung geschrieben und sie am 2. Januar per Übergabe-Einschreiben verschickt. In der vergangenen Woche sagte mir die Briefstatus-Abfrage der Deutschen Post, dass der Brief noch nicht vom Empfänger abgeholt worden sei. Heute hieß es nun „konnte nicht zugestellt werden, zurück an Absender“. Was also tun, wenn der Textdieb meine Rechnung gar nicht erst liest?

Ich habe beim DJV angerufen. Die Antwort: „Schreiben Sie unter die Adresse auf dem Brief ‚vorab per Fax’, faxen Sie die Rechnung und schicken Sie sie per Einwurf-Einschreiben hinterher. Wenn er bis in zwei Wochen nicht bezahlt hat, melden Sie sich wieder bei uns.“ Das habe ich jetzt so gemacht, die Ausgaben für das erste Einschreiben kamen auch noch dazu. Mal sehen, was weiterhin passiert.

P.S.: Copyscape ist übrigens ein Tool, um Textklau im Internet zu finden. Und: Der Kölner Stadtanzeiger und CenterTV waren 2013 übrigens sehr pflegeleicht, nachdem ich sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht hatte.

Mit einer Urheberrechtsverletzung ins neue Jahr
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