
Am Krypto-Markt droht eine Steuerbombe zu platzen: Ethereum (ETH), die zweitgrösste Kryptowährung am Markt, stellt demnächst vom sogenannten «Mining» auf «Staking» um. Damit greifen über Nacht neue deutsche Steuergesetze – mit horrender Kostenfolge für Tausende von Anlegern.
Staking und Lending sind zwei Begriffe aus der Kryptowelt, die jeder Käufer von Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) oder Ripple (XRP) kennen sollte. Denn einerseits lässt sich damit die Rendite erhöhen. Andererseits drohen dabei auch hohe Steuerzahlungen. Doch noch ist wenig bekannt zur Frage, wie Anleger die Gewinne von Staking und Lending versteuern müssen. Wir klären auf und geben Investoren Steuer-Tipps für den Handel mit Kryptowährungen.
Längere Spekulationsfrist bei Lending
Kryptowährungen sind bisher bis auf wenige Ausnahmen keine offiziellen Zahlungsmittel wie der US-Dollar oder der Euro. Verleihen kann man sie aber trotzdem. Der Fachbegriff dafür heisst “Lending”. Er kommt aus dem Englischen: to lend = verleihen. Und so, wie man beim Verleihen von Geld Zinsen bekommt, gibt es auch beim Lending eine Rendite.
Lending: Es gilt der persönliche Steuersatz
Die Rendite entsteht zum Beispiel dadurch, dass diejenigen, die sich Kryptowährungen leihen, damit handeln. Oder sie spekulieren auf den Fall einer Währung. Oder kaufen mit den geliehenen Kryptos Optionen – ähnlich wie beim Handel mit Aktien. Der Unterschied: “Weil Kryptowährungen in Deutschland eben keine Zahlungsmittel sind, handelt es sich beim Lending um ein Sachdarlehen”, erklärt Matthias Steger. Er ist Steuerberater in Potsdam und schult als Dozent seine Kollegen und Anleger rund um das Thema “Steuern und Kryptowährungen”.
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