
Betriebsbedingt entlassen? Im Urlaub eine lausige Unterkunft gehabt? In der Familie wegen des Erbes zerstritten? Gründe, sich einen Rechtsbeistand nehmen zu müssen, gibt es viele. Doch egal, ob es direkt zum Anwalt oder erst zu einer Schlichtungsstelle geht: Die Arbeit können Betroffene in den seltensten Fällen ganz abgeben. Vielmehr müssen sie sich auf eine aufreibende Zeit einstellen, wenn sie ihr Recht mit allen Mitteln verteidigen oder erkämpfen wollen.
Selbst der Friedliebendste muss manchmal einen Rechtsbeistand einschalten, dann nämlich, wenn jemand anders ihn ungerecht behandelt. Solche Fälle gibt es mehr als genug. Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist für 2019 allein für an Amtsgerichten erledigte Zivilsachen fast 470.000 Fälle aus. Davon entfallen 205.000 auf Wohnungssachen, 135.000 auf Verkehrsunfallsachen, 120.000 auf Kauf- und 8000 auf Bausachen. Hinzu kommen Verfahren beispielsweise vor Arbeits- und Sozialgerichten, vor Verwaltungs- und Finanzgerichten, Familien- sowie Strafgerichten.
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