
Nach der energetischen Sanierung einer Immobilie müssen die Handwerker eine Fachunternehmererklärung ausstellen. Warum Bauherren sie gut aufbewahren sollten und was es dabei sonst noch zu beachten gibt, erklärt Peter Pannier, Senior-Experte Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur dena.
Wer seine Immobilie energetisch sanieren lassen will, stößt unweigerlich auf den sperrigen Begriff „Fachunternehmererklärung“. Was ist das?
Als Bauherr ist man verpflichtet, die Energieeinsparverordnung, also die EnEV, einzuhalten, wenn man seine Immobilie saniert. Üblicherweise bestätigt das ein Sachverständiger für Wärmeschutz. Falls die Sanierungsmaßnahmen nicht genehmigt und somit auch freigegeben werden müssen, bestätigt die Firma, die die Arbeiten ausführt, dass sie die Vorgaben eingehalten hat. Der Unternehmer ist übrigens verpflichtet, eine solche Erklärung auszufüllen und zu übergeben, und das bereits seit 2007. Das regelt Paragraf 26a der EnEV. Ab November gilt dann das Gebäudeenergiegesetz. Auch dort ist die Unternehmererklärung verpflichtend festgelegt.
Warum genau ist die Unternehmererklärung für den Bauherren so wichtig?
Für Bauherren ist sie also eine Art Versicherung oder Siegel. Besonders wichtig ist die Unternehmererklärung, wenn man einen Zuschuss oder ein Darlehen der KfW in Anspruch genommen hat, schließlich geht es hier um Bundesfördergelder. Die KfW führt darum auch stichprobenartig Kontrollen durch. Übrigens hat sie auch eine eigene Fachunternehmererklärung im Internet, die sich Handwerker beziehungsweise Bauherren ausdrucken müssen.
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