Foto mobil eben mal so machen
Foto mobil eben mal so machen

Ich habe einen Reiseführer geschrieben. Er wird im Herbst dieses Jahres herauskommen. Zugegeben: ich werde damit nicht reich. Rechnet man das Garantiehonorar auf die Stunden um, die ich mit dem Buch verbracht habe, liege ich unter dem Mindestlohn. Wohlgemerkt vor Steuern und Sozialabgaben. Bei den Arbeiten am Reiseführer ging es auch um Fotorechte – und davon will ich heute erzählen.

Natürlich hätte ich den Reiseführer auch „kalt“ schreiben können – also am Computer die Strecken zusammensetzen, schauen, was andere darüber schreiben und deren Inhalte umformulieren und mir Pressefotos schicken lassen. Das ist aber so gar nicht mein Ding. Ich habe jedes Kapitel individuell geplant, bin alle Strecken abgegangen und habe auch fast alle Fotos selbst gemacht. Das ist verdammt viel Arbeit. Aber es steckt auch ganz viel Spaß, Liebe und Herzblut in diesem Buch. Also alles gut.

Fotorechte sind eine komplizierte Sache

Wenn man aber so motiviert an ein Projekt geht – obwohl man damit kein Geld verdient – dann ist es doppelt doof, wenn andere Menschen einem Steine in den Weg legen. Und das auch noch aus meiner Sicht völlig unnötig. Hintergrund: Wer Fotos macht und diese veröffentlichen will, muss vorsichtig sein. Natürlich darf man nicht einfach Bilder von anderen Menschen veröffentlichen, denn diese haben ein Recht am eigenen Bild. Sie dürfen also darüber abstimmen, wo und ob ihr Foto irgendwo auftauchen soll – beispielsweise in einem Reiseführer. Dafür nutzt man ein so genanntes Model Release. Damit erlaubt der oder die Fotografierte den Fotograf*innen, das Bild wie beschrieben zu veröffentlichen. Ich habe der Einfachheit halber auf die Abbildung von Menschen in meinem Reiseführer verzichtet.

Panoramafreiheit gilt nicht immer

So etwas wie ein „Recht am eigenen Bild“ gibt es aber auch auf einer anderen Ebene, nämlich beispielsweise in Parks oder Kirchen. Also immer dann, wenn man auf einem nicht-öffentlichen Gelände steht und ein Foto macht, ist dieses nicht von der so genannten Panoramafreiheit gedeckt. In diesen Fällen muss man also den oder die Verwalter*in oder Eigentümer*in fragen, ob man ein solches Foto veröffentlichen darf. Allzu oft ist das während meiner Arbeit für den Reiseführer zwar nicht vorgekommen, aber einige Male durchaus. Und ich bin erstaunt darüber, wie unterschiedlich die von mir angeschriebenen PR-Verantwortlichen auf meine Fotorechte-Anfragen reagiert haben:

  • Positive Antwort: Entzückend war beispielsweise die Stadt Köln: Weil ich in vielen Parks unterwegs war, musste ich viele Anfragen mit mehreren Fotos schicken. Die Antwort kam meist sehr schnell – und immer verbunden mit den besten Wünschen für das Projekt. Aber auch ein Restaurant und ein Hotel waren blitzschnell mit ihren positiven Antworten.
  • Antwort mit Auflagen. Völlig okay ist es, wenn ein Abdruck mit Auflagen verbunden ist. So wollte beispielsweise das Unternehmen hinter Köln View die Zahl der möglichen Fotos einschränken und deren Abdruck auf eben dieses Buch begrenzen, damit nicht inflationär viele Bilder vom Turmblick veröffentlicht werden. Das ist völlig in Ordnung. Wir hatten ein nettes Telefongespräch und mein Gesprächspartner schlug sogar vor, dass man eine Buchvorstellung oben auf der Terrasse zusammen machen könne. Finde ich super. Auch die Vertreter des Skulpturenparks waren total nett. Da es dort ja um Kunst geht, muss bei jedem Foto noch der Verweis auf den oder die Künstler*in sichergestellt werden. Der Verlag hat über die Bildnutzung einen Vertrag geschlossen, sie bekommen nach Erscheinen ein Belegexemplar – wunderbar. 

Frustrierende Antworten

So hatte ich mir zu Beginn eigentlich vorgestellt, dass es bei allen Fotorechte-Anfragen laufen würde. Denn natürlich schreibe ich in einem Stadtführer zu Köln nichts, was die Leser*innen davon abhalten würde, die Stadt zu besuchen. Der Text ist zwar an manchen Stellen recht kritisch. Alles in allem versuche ich jedoch, meine Lieblingsstadt den Leser*innen so attraktiv zu beschreiben, dass sie vorbeikommen. Eine PR-Agentur, Pressestelle oder was auch immer sollte sich aus meiner Sicht also darüber freuen, dass eine solche Anfrage kommt. Denn im Prinzip ist sie für die Angeschriebenen kostenlose und professionelle Werbung. 

Ich verstehe darum nicht, was die Angeschriebenen dazu bringt, mir meine Anfragen nicht mit einer Freigabe zu beantworten. Trotzdem gab es einige Fälle, die ziemlich bizarr waren.

Keine oder doofe Antworten

Keine Antwort. Obwohl ich ein großes, nicht-städtisches Museum mehrfach angeschrieben habe, habe ich aus der Presseabteilung auf meine Frage keine Antwort bekommen. So war es leider auch beim Betreiber einer innerstädtischen Tiefgarage. Und bei einem Fine Dining Restaurant auf der Schäl Sick. 

Die Konsequenz: Die entsprechenden Bilder werden ohne Fotorechte natürlich nicht veröffentlicht. Es geht den Unternehmen ein Werbeeffekt verloren.

Negative Antwort. Von zwei bekannten Publikumsmagneten in Köln bekam ich ein Nein zur Antwort. In einem Fall wurde diese Antwort revidiert, im zweiten Fall leider nicht. Diese beiden Fälle möchte ich Euch ausführlicher beschreiben:

Fall 1: Wenn man eine Tour durch eine Stadt plant, weiß man üblicherweise noch nicht, wo man seine Fotos machen wird. Darum habe ich auch nicht präventiv bei allen wichtigen Orten im Vorfeld die Fotorechte geprüft. Vielmehr habe ich – ohne Stativ – einfach mit dem Handy, maximal mit der digitalen Kamera, unterwegs meine Fotos gemacht. Diese habe ich, nachdem ich wusste, welche Fotos sich für das Buch eignen, an die entsprechenden Stellen geschickt und darum gebeten, eine Freigabe für den Abdruck zu bekommen. Vom Vertreter einer Sehenswürdigkeit im Westen der Stadt bekam ich darauf diese Antwort:

Fotorechte bekommt nicht immer einfach

Naja, von einer kommerziellen Nutzung zu sprechen, wenn man einen Reiseführer macht und dabei weniger als den Mindestlohn bekommt – ich weiß nicht. Aber: Der Herr war dann sehr nett und hat wenige Tage danach doch noch eine Freigabe geschickt.

Fotorechte: Eine Antwort, die mich noch immer fassungslos macht

Fall 2: Hier lief es etwas anders bei der Fotorechte-Anfrage. Es handelt sich dabei um eine Parkanlage im nördlichen Köln. Auf meine Frage bekam ich einen Anruf vom Direktor der Anlage. Kurz zusammengefasst sagte er in äußerst unhöflichem und autoritärem Ton und mich ständig unterbrechend zu mir, dass

  1. für jedes zum Abdruck gebrachte Foto eine Genehmigung eingeholt werden müsse – und zwar bevor man das Foto macht.
  2. Sei jede Genehmigung kostenpflichtig.
  3. Gebe es 2020 keine Fotogenehmigungen mehr wegen Corona. Ich dürfe aber gerne 2021 nochmals nachfragen.
  4. Werde er jeden Abdruck eines Fotos ohne Genehmigung rechtlich verfolgen. Und Achtung, jetzt kommt der Kracher:
  5. Verbiete er mir, überhaupt etwas über seine Anlage ohne Genehmigung zu schreiben. Das geht natürlich gar nicht, weil die Presse- und Meinungsfreiheit in Paragraf 5 Grundgesetz geregelt ist. Er kann mir das also gar nicht verbieten.

Mein Hinweis, dass ich auf meiner Tour nur einmal besagte Anlage durchschreite und auch nur einige wenige Sätze mehr darüber schreiben möchte als das, was dazu an Fakten auf seiner Internetseite steht, interessierte ihn nicht. Man vermarkte die Anlage erfolgreich selbst und sei nicht auf die Berichterstattung in einem Reiseführer angewiesen.

Schade, schade – es geht doch nur im Miteinander

Ich persönlich finde das zumindest in der Corona-Pandemie eine steile These. Denn auch wenn der Eintritt dort frei ist, fehlen der Anlage derzeit die Besucher*innen. Und ob sie nach der Corona-Pause in der Zahl wieder kommen werden, das weiß niemand. Während also viele Museen oder Restaurants gerade dafür dankbar sind, dass man durch Berichterstattung für Sichtbarkeit und somit dafür sorgt, dass sie nicht vergessen werden, verzichtet er darauf.

Tja. Kann er machen. Das ist zwar schade, sicherlich werden sich meine Leser*innen wundern, dass dieser Teil Kölns so kurz kommt. Aber man muss jemanden mit einer solchen Überheblichkeit auch nicht unterstützen, finde ich. Ganz abgesehen davon, dass sich ein Buchverlag mit seinen Erscheinungsterminen natürlich auch nicht danach richten kann, wann es einem Parkdirektor in den Terminplan passt, Genehmigungen zu erteilen. Und auch abgesehen davon, dass ich bei meinem Honorar selbstverständlich gar kein Budget gehabt hätte, für das Bild einer Blume zu bezahlen.

Statt über die Anlage in meinem Buch zu berichten, habe ich in meinem Bekanntenkreis schon vielen Leuten von diesem unerfreulichen Vorfall erzählt. Ich selbst war seither übrigens nicht mehr in der Parkanlage. Und werde vorerst auch nicht mehr dorthin gehen.

Fotorechte für einen Reiseführer – oder warum ich manchmal die Welt nicht mehr verstehe
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