Als Freier braucht man einige zusätzliche Versicherungen
Als Freier braucht man einige zusätzliche Versicherungen

Timo Stoppachers Berechnung, was Freien von einem Tagessatz von 152 Euro bleibt, hat große Wellen in den sozialen Medien geschlagen. Unter anderem kam dabei heraus, dass andere Medienhäuser noch weniger zahlen: Die Rede ist von rund 100 Euro am Tag. Meine persönliche Meinung: Medienhäuser, die es sich nicht leisten können, Journalisten so zu bezahlen, dass diese davon leben können, sollten dringend ihr Geschäftsmodell überdenken. Aber darum geht es hier gar nicht. Sondern eher um das Thema, warum ein Jahresgehalt für einen Festangestellten nicht gleichsetzt werden kann mit dem Honorar für einen Freien.

Einstiegsgehälter im Journalismus sind etwas anderes als Tagespauschalen für Freie

In der Debatte geisterte plötzlich die Summe 38.400 Euro Pauschalisten-Einstiegsgehalt pro Jahr durchs Netz. Ich kann diese Summe bei einem Basis-Tagespauschalsatz von 152 Euro nicht nachvollziehen. Trotzdem: definitiv keine schlechte Summe. Der DJV nennt im Tarifvertrag für Berufseinsteiger ein Gehalt von etwa 3.120 Euro im Monat, das sind 37.440 Euro im Jahr.

Festangestellte sollen also von einer Summe leben können, die für den Freien zu wenig ist? Genau! Denn es gibt einige Unterschiede zwischen Festen und Freien. Angefangen damit, dass auch der Freie manchmal Urlaub benötigt oder krank sein kann. Oder gar nicht jeden Tag gebraucht wird. Timo hat darum mit elf Monaten Arbeitszeit im Jahr gerechnet, was ich viel finde, denn Arbeitnehmern steht deutlich mehr Urlaub zu. Bei einem Tagessatz von 152 Euro kommt der Freie also bei elf Monaten und einer Fünf-Tage-Woche auf 33.400 Euro.

Wie sich Freiberufler absichern sollten

Das ist auf jeden Fall weniger als 38.400 Euro. Aber: der Freie muss sich zusätzlich anders absichern:

  • Er wird über die Künstlersozialkasse versichert sein, legt dort aber mit großer Wahrscheinlichkeit weniger für die Rente zurück als ein Festangestellter. Der muss zwar auch privat fürs Alter vorsorgen – aber der Freie muss mehr zurücklegen, was bei einem niedrigen Einkommen nahezu unmöglich ist. Leider denken wir in jungen Jahren nur selten daran, wie unser Leben im Alter aussehen wird.
  • Der Pauschalist sollte möglichst auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Sie zahlt, wenn er versehentlich seinen Kaffee in den Computer des Auftraggebers schüttet. Arbeitnehmer sind in diesen Fällen oft abgesichert – außer sie machen so etwas mit Vorsatz. Freie müssten entweder eine solche Klausel in den Vertrag aufnehmen, oder sich zusätzlich versichern. Sollten sie neben der Arbeit als Pauschalist tatsächlich noch die Zeit finden, für andere Kunden zu schreiben, sollten sie diese Police auf jeden Fall haben. Ich habe meine über den DJV Versicherungsmakler Helge Kühl abgeschlossen. Die Kosten dafür sind natürlich abhängig von dem, was man will: Ich habe eine Kombination aus privater Haftpflicht und Berufshaftpflicht, die auch für meinen Mann gilt. Kosten: zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr.
  • Festangestellte sind außerdem über ihren Arbeitgeber abgesichert, wenn es zu juristischen Problemen wegen einer Veröffentlichung kommt. Freie nicht. Zumindest dann nicht, wenn sie keine entsprechende Klausel im Vertrag haben. Und je mehr Kunden man hat, desto schwieriger dürfte es sein, mit jedem einen solchen Vertrag zu schließen. Für diese Fälle braucht der Freie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie liegt bei etwa 250 Euro im Jahr.
  • Festangestellte sind auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit und auf dem Weg nach Hause über ihren Arbeitgeber pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Freie nicht. Sie sollten sich darum freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern. Kosten: rund 150 Euro im Jahr – je nachdem, wie hoch der Schutz sein soll.
  • Festangestellte, die entlassen werden, bekommen Arbeitslosengeld. Freie nicht. Bleiben in der Woche etwa 150 Euro zum Leben über, ist es schwierig, Rücklagen für diesen Fall zu bilden. Die sind aber unabdingbar: Kündigt das Verlagshaus den Pauschalistenvertrag, wird es eng. Denn von heute auf morgen neue Kunden zu akquirieren, das funktioniert nur selten. In diesen Fällen wird man auf ein finanzielles Polster zurückgreifen müssen.
  • Gleiches gilt im Urlaub – denn im Gegensatz zum Arbeitnehmer kommt an diesen freien Tagen kein Geld aufs Konto. Also braucht der Freie eine finanzielle Rücklage.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommt man als Tagespauschalist übrigens auch nicht. Heißt: Auch für diese Tage braucht man ein Polster.
  • Erwerbsunfähigkeit ist ein weiteres Thema, über das man in jungen Jahren nicht gerne nachdenkt. Dabei kann das viel schneller passieren, als man denkt. Arbeitnehmer bekommen in diesem Fall zwar auch zu wenig, um ihren Lebensstandard aufrecht zu halten – bei Freien sieht es in der Regel aber noch schlimmer aus. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist darum Pflicht – und leider verdammt teuer. 1.000 Euro im Jahr sind nicht ungewöhnlich.

Lasst Euch nicht auf prekäre Arbeitsbedingungen ein

Alles in allem fallen für den Freien also gut 1.500 Euro im Jahr an zusätzlichen Versicherungen an – dabei hat er noch keine Rücklagen für den Notfall gebildet und noch nicht fürs Alter vorgesorgt. Das ist im Prinzip also alleine für die zusätzlichen Policen ein ganzer Monats-Gewinn, der nur dafür ausgegeben wird, abgesichert zu sein. Für einen Freien mit Tagespauschalen von 100 bis 150 Euro ist das jedoch nicht bezahlbar.

Medienhäuser sollten sich darüber im Klaren sein, wenn sie Tagespauschalisten beschäftigen. Und sie sollten sich fragen, ob sie im Notfall bereit sind, die moralische Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. An die Freien, die sich für diese Summen ausbeuten lassen nochmals der Appell: Ist Journalismus für Euch nur ein Hobby? Dann tut, was Ihr nicht lassen könnt. Nehmt Ihr ihn ernst und wollt von Eurer guten Arbeit leben? Dann lasst euch nicht auf solche Arbeits- und Lebensverhältnisse ein.

Warum man Tagespauschalen nicht mit dem Lohn Festangestellter vergleichen kann
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2 Kommentare zu „Warum man Tagespauschalen nicht mit dem Lohn Festangestellter vergleichen kann

  • März 23, 2015 um 12:30 pm Uhr
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    Neben Versicherungs- und Vorsorgeaufwand sind die Kosten für Ausrüstung und Tools für die Produktion und Recherche nicht zu vergessen. Das können wiederkehrende Investitionen sein oder monatlich laufende Kosten (z.B. für Leasingverträge und Software-as-a-Service). Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten kommen eventuell auch noch dazu.

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    • März 23, 2015 um 7:03 pm Uhr
      Permalink

      Das stimmt natürlich. Die Ausgangslage war allerdings, dass jemand als Tagespauschalist nahezu jeden Tag in der Redaktion arbeitet. Dann benötigt er die Infrastruktur des Freieberuflers nicht. Ist aber de facto scheinselbstständig.

      Antworten

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