Screenshot des Onlinefundbüros der Stadt Köln
Screenshot des Onlinefundbüros der Stadt Köln

Eine Kunde fragte, ob ich einen Artikel zum Thema Onlinefundbüros schreiben könne. Ich sagte zu. Während der Recherche stellte ich fest, dass es das Thema in sich hat: Neben den offiziellen Onlinefundbüros gibt es nämlich sehr viele private Plattformen, auf denen Gefundenes eingestellt, Verlorenes gesucht werden kann. Allerdings sind diese Onlinefundbüros nicht immer seriös und im Sinne des Gesetzes. Ich fragte meinen Kunden, ob wir das Thema nicht in diese Richtung drehen sollten, denn das ist aus meiner Sicht das Interessante daran. Seine Antwort:“Schreiben Sie doch erst einmal alles, was sie wollen!“. Gesagt, getan. Von den rund 200 Zeilen wollte er trotzdem nur etwa 100 abdrucken – er hatte einfach nicht mehr Platz. Da er den Rest des Textes nicht als Verlängerung fürs Netz wollte, gibt es diese jetzt hier. Er hat mir übrigens trotzdem das volle Honorar für den langen Text bezahlt.

Onlinefundbüros: nicht unbedingt sinnvoll

Handy, Geldbeutel, Uhr – wer etwas findet, was ein anderer verloren hat, darf dies nicht einfach behalten. „Wenn der Wert über zehn Euro liegt, muss der Finder die Fundsache bei der zuständigen Behörde abgeben“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln. Wer diese zuständige Behörde ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen ist es beispielsweise das Ordnungsamt, in Bremen die Ortspolizei. Die jeweilige Stadtverwaltung kann diese Frage beantworten.

Viele Städte bieten im Netz auch schon ein Onlinefundbüro. Dort kann man zwar Gefundenes nicht abgeben, wer aber etwas verloren hat, kann dort danach suchen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man nicht über die Internetseite einer Stadt oder eines Unternehmens auf ein Onlinefundbüro kommt. Denn es gibt eine sehr große Zahl an inoffiziellen Fundbüros im Netz. Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht diese kritisch:

„Einige sind nicht transparent. Ich weiß beispielsweise bei ihnen nicht auf Anhieb, ob ich Geld bezahlen muss, um sie nutzen zu können, in welcher Höhe ich etwas bezahlen soll oder ob ich ein Abonnement abschließe. Das zeigt sich oft erst, wenn man sich ausführlich damit beschäftigt“.

Achtung bei inoffiziellen Fundbüros

Abgesehen davon ist fraglich, welchen Nutzen diese Fundbüros haben:

  • Wenn der Eigentümer nicht weiß, auf welcher der vielen Plattformen der Finder den verlorenen Gegenstand eingestellt hat, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass er ihn je wieder bekommen wird.
  • Wenn die Suche für den Eigentümer mit finanziellem Aufwand verbunden ist, wird er sich selten bei mehr als nur einer Plattform registrieren. Vielleicht hat er Glück, dass er zufällig die richtige für seine Recherche auswählt.

Auch der Finder tut weder dem Eigentümer noch sich selbst einen Gefallen, wenn er das gefundene Objekt auf einer dieser Plattformen einstellt: Schließlich weiß er nicht, wo der Eigentümer suchen wird. Und: „Wer eine Fundsache nur auf einer solchen inoffiziellen Plattform einstellt, macht sich schadenersatzpflichtig“, so Rechtsanwalt Solmecke. Denn private Fundbüros im Netz sind eben nicht die zuständige Behörde, die das Bürgerliche Gesetzbuch als Anlaufstelle für Gefundenes vorschreibt. „Rein rechtlich kann solch ein Fall eine Unterschlagung darstellen“. Wer den gefundenen Gegenstand ordnungsgemäß beim offiziellen Fundbüro abgibt, kann aber gerne auf einer privaten Plattform eine zusätzliche Meldung machen und auf das entsprechende Fundbüro verweisen. Ob das jedoch sinnvoll ist, bleibt fraglich.

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