Nach der energetischen Sanierung einer Immobilie müssen die Handwerker eine Fachunternehmererklärung ausstellen. Warum Bauherren sie gut aufbewahren sollten und was es dabei sonst noch zu beachten gibt, erklärt Peter Pannier, Senior-Experte Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur dena. Wer seine Immobilie energetisch sanieren lassen will, stößt unweigerlich auf den sperrigen Begriff „Fachunternehmererklärung“. Was ist das?Als Bauherr ist man verpflichtet, die Energieeinsparverordnung, also die EnEV, einzuhalten, wenn man seine Immobilie saniert. Üblicherweise bestätigt das ein Sachverständiger für Wärmeschutz. Falls die Sanierungsmaßnahmen nicht genehmigt und somit auch freigegeben werden müssen, bestätigt die Firma, die die Arbeiten ausführt, dass sie die Vorgaben eingehalten hat. Der Unternehmer ist übrigens verpflichtet, eine solche Erklärung auszufüllen
„Für Bauherren ist sie eine Art Siegel“
