Antwortmail auf eine Beschwerde
Antwortmail auf eine Beschwerde

Es ist müßig als Verbraucherjournalistin ständig zu schreiben: „Lest das Kleingedruckte!“, „Überprüft Eure Kontoauszüge!“. Aber es gibt dafür gute Gründe, wie diese Beispiele aus den vergangenen sechs Monaten zeigen.

Irren ist menschlich – auch wenn’s um Geld geht

Das Leben ist schön, die Welt ist gut, lautet meine durchaus optimistische Grundeinstellung. Aber Menschen machen Fehler. Die können für andere ziemlich teuer werden. Und manchmal sind es eben nicht nur Fehler, sondern es steckt Absicht dahinter. Dann spricht man von Abzocke. Ob es ein Fehler oder Abzocke war – manchmal lässt sich das nicht so einfach klären. Oft ist es auch egal – solange man zumindest sein Geld zurückbekommt. Das kann jedoch unter Umständen beschwerlich sein.

Ich weiß nicht, wie oft wir schon eine Flasche Wasser oder zwei Gläser Wein zu viel auf unserer Restaurantrechnung stehen hatten. Darum soll es hier auch gar nicht gehen. Auch nicht darum, dass einige Cafés günstigere Preise für ein Kombigedeck anbieten – um dann doch jede Position einzeln und somit teurer abzurechnen. Vielmehr geht es um die unglaubliche Summe von 457 Euro, die mir auf unterschiedlichen Wegen im letzten halben Jahr fast verloren gegangen wäre.

Nie verrechnet man sich zu meinen Gunsten

Angefangen hat es im Dezember 2013: Auf dem Kreditkartenkontoauszug steht, dass jemand für 243,10 Euro in Kalifornien mit meiner Kreditkarte Computerspiele gekauft hat. Da ich zu dieser Zeit nicht in den USA war und überdies noch nie ein Computerspiel gekauft habe, ist schnell klar, dass meine Kreditkartendaten missbraucht wurden. Auf der Internetseite meiner Bank gibt es ein Beschwerdeformular. Es dauert erfreulicherweise nur einige Tage, und das Geld ist meinem Konto wieder gutgeschrieben.

Weiter geht es im Februar: Die Mietwagenfirma bucht nach unserem Urlaub 104 Euro ab. Meines Erachtens zu Unrecht, doch ich bin nicht sicher. Weder vom Mietwagenunternehmen noch von der Buchungsplattform bekomme ich auf meine Frage eine eindeutige Antwort. Ohne Erklärung oder Entschuldigung werden mir jedoch nach zwei Monaten und unzähligen Mails die 104 Euro wieder gutgeschrieben.

Onlineshopping mit Hindernissen

Die nächste Überraschung erwartet uns im April: Wir bestellen im Internet ein Sideboard für 419 Euro. Nach einigen Tagen bekommen wir eine Mail: Die Lieferung des Möbelstücks für den Preis von 449 Euro verzögere sich. Ich schaue nochmals auf die Internetseite, mache einen Screenshot der betreffenden Seite und schicke diese samt Link an das Unternehmen – mit dem Hinweis, dass sich wohl ein Fehler in die Rechnung eingeschlichen habe. Nein, kommt die schnelle Antwort. Das Sideboard koste 449 Euro. 419 Euro sei der alte Preis. Auch in diesem Fall schicke ich einige Mails mit unterschiedlichen Screenshots. Doch erst, nachdem ich schreibe, dass ich mit der Verbraucherzentrale sprechen werde, gesteht man einen Datenbankfehler ein. In der Zwischenzeit haben wir zwar eine Rechnung über die richtige Summe bekommen – das Sideboard ist jedoch noch immer nicht da.

Nur einige Tage später zieht dann erstmals das neue Fitness-Studio den Monatsbeitrag ein. Leider bucht es auch eine Aufnahmegebühr in Höhe von 79,90 Euro ab, die ich laut Vertrag gar nicht bezahlen muss. Nach einem kurzen Anruf bietet man an, diese Summe mit den Kosten für die kommenden Monate zu verrechnen.

Als Verbraucherjournalistin komme ich mir oft kleinlich vor, wenn ich meinen Lesern immer und immer wieder rate, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen und das Kleingedruckte genau zu lesen. Die vergangenen sechs Monate haben mir selbst jedoch vor Augen geführt, wie wichtig das ist. Denn bevor ich 457 Euro zum Fenster rausschmeiße, fahre ich doch lieber mit dem Geld in Urlaub.

Hat jemand ähnliche Geschichten zu berichten?

Wie ich im letzten halben Jahr fast um 457 Euro gebracht wurde

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