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Nicht alle kommen mit dem Flieger pünktlich ans Ziel
Nicht alle kommen mit dem Flieger pünktlich ans Ziel

Man wünscht es sich nicht: Auf dem Weg in den Urlaub, aber der Flieger geht nicht. Beispielsweise, weil das Wetter schlecht ist. Welche Rechte hat man dann als Verbraucher? Zum Protokoll einer verspäteten Anreise geht es hier.

Deine Rechte als Flugpassagier

Wenn es bei der Anreise in den Urlaub im Flugverkehr Verzögerungen gibt, kann das einen ganzen Rattenschwanz an Problemen hinter sich herziehen: Vielleicht bekommt man so den Anschlussflug nicht, möglicherweise storniert der Mietwagenverleiher den Vertrag, und unter Umständen hat man für eine Hotelnacht bezahlt, ohne vor Ort zu sein. Die Frage ist dann: Haftet jemand für den Vorfall? Antwort wie so häufig: Es kommt darauf an. In diesem Fall nämlich auf den Grund für die Verspätung oder sogar den Ausfall des Fluges. Ist das Wetter schuld, hat man allerdings schlechte Karten.

Eine Rolle spielt auch, wo man fliegt, beziehungsweise wohin oder woher man kommt. Denn in Europa gilt die Europäische Fluggastrechteverordnung. Und sie besagt, dass der Passagier nicht rechtelos ist:

Unabhängig vom Grund für die Verspätung oder sogar die Annullierung des Fluges muss die Fluggesellschaft den gestrandeten Passagieren im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit Erfrischungen anbieten

Das sagt Peter Koop, im Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Außerdem muss sie zwei kostenlose Telefongespräche oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails anbieten.

Und wenn der Flug erst am nächsten Tag fortgesetzt werden kann, ist es auch Aufgabe der Fluggesellschaft, ein Hotel für die Passagiere zu organisieren sowie den Transfer vom und zum Flughafen. Ist nicht das Wetter der Grund für die Probleme, steht den Passagieren zusätzlich eine pauschale finanzielle Entschädigung zu.

Wie man sich Kosten ersetzen lassen kann

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Betreuungspflichten nicht nachkommt, kann sich der Passagier die ihm entstandenen Kosten von der Fluggesellschaft ersetzen lassen.

Dazu benötigt er allerdings seine Quittungen,

sagt Koop. Wer also beispielsweise am Flughafen nichts zu essen und zu trinken bekommt, und sich darum in einem der Läden oder Restaurants etwas holt, sollte die Quittung mitnehmen und sein Glück versuchen.

Sollte der Reisende bei der Fluggesellschaft mit seiner Forderung keinen Erfolg haben, können wir ihm bei der Durchsetzung seiner Rechte behilflich sein,

sagt Peter Koop.

Zum Protokoll einer ungewöhnlichen Anreise geht es auf Seite 2.

Verbraucherrecht: Wenn der Flug in den Urlaub gestrichen wird oder Verspätung hat
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3 Kommentare zu „Verbraucherrecht: Wenn der Flug in den Urlaub gestrichen wird oder Verspätung hat

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